Basis für die Vermeidung und Verwertung von Elektronikschrott sind zwei EU-Richtlinien, deren Vorgaben für alle Länder der Europäischen Union gelten und von ihnen in nationales Gesetz umzusetzen waren. Um Ihnen den Zugriff zu allen relevanten Informationen und aktuellen Novellierungen zu erleichtern, bieten wir Ihnen hier Links an, die zu Internetseiten Dritter führen.