Für die Umsetzung der WEEE-Richtlinie in Österreich wurde die Elektroaltgeräte-Verordnung (EAG-VO) erlassen. Zudem wurde mit der Elektroaltgeräte Koordinierungsstelle Austria GmbH eine zentrale Koordinierungs- und Informationsplattform für den Bereich EAG-VO sowie der Batterieverordnung (Batterie-VO) geschaffen.
Die Politik gibt die Richtung vor. Erlassen wurde die EAG-VO vom österreichischen Parlament in Wien
Eckdaten EAG-VO | |
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Inkrafttreten | 13.08.2005 |
Inhalte bei Einführung | Mit der Elektroaltgeräte-Verordnung soll ein Beitrag zum Schutz der Gesundheit der Menschen sowie zur Abwehr von Gefahren für die natürlichen Lebensbedingungen von Tieren und Pflanzen geleistet werden. |
Ziele des Gesetzes | Ziel der Verordnung ist es, die Verwendung von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronik-Altgeräten zu reduzieren sowie die Wiederverwendung und Behandlung von Elektroaltgeräten zu verbessern bzw. zu kontrollieren. |
Aktuelle Fassung | Eine Übersicht über den Gesetzestext sowie Änderungen finden Sie auf der Homepage der Elektroaltgeräte Koordinierungsstelle Austria. |
Zur Umsetzung der WEEE-Richtlinie in Österreich werden Elektro- und Elektronik-Altgeräte in fünf Sammel- und Behandlungskategorien eingeteilt.