Die Umsetzung der WEEE-Richtlinie in Frankreich nimmt die Hersteller in die Komplettverantwortung. Sie entrichten Gebühren an drei konkurrierende Sammel- und Verwertungssysteme, die jeweils ein politisches Department mit den darin anfallenden Mengen verantworten. Die Höhe der Gebühr ist vom Marktanteil der jeweiligen Gerätekategorie abhängig. Zur Sicherung der Entsorgungsverpflichtung wird die Gebühr drei Monate im Voraus entrichtet. Die Hersteller beziehen die Entsorgungskosten in ihre Kalkulationen mit ein, so dass die Kosten über den Händler bis hin zum privaten Endverbraucher weitergegeben werden. Die vorgezogene Recyclinggebühr wird für den Konsumenten nachvollziehbar auf dem Preisschild der Geräte ausgewiesen, was eine hohe Gebührentransparenz gewährleistet.
Bei der Umsetzung der WEEE-Vorgaben in Frankreich konzentrieren sich die Anforderungen konsequent auf die Hersteller
Flexibilität für Sammelpartner: Sie können über ein IT-System individuelle Kleinmengenabholungen bei den Rücknahmesystemen anfragen
In Frankreich sind mehrere Möglichkeiten etabliert, um ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte zurückzugeben.
Jeder Hersteller hat auf Basis der von ihm in Verkehr gebrachten Geräte eine prozentuale Rücknahmeverpflichtung für Altgeräte. Für die drei Rücknahmesysteme besteht eine Rücknahmeverpflichtung in jeder Gerätekategorie. Die sich aus den tatsächlichen Verkäufen und Systemkooperationen ergebenden Marktanteile werden an das so genannte Clearing House (OCAD3E) übermittelt. Es schließt Verträge mit den regionalen Behörden und stellt Kontakt zu den kommunalen Übergabestellen her. Dort wird die Menge zurückgegebener elektronischer Altgeräte erfasst. Der Ausgleich der Rücknahmeverpflichtungen erfolgt auf Basis der unterschiedlichen Marktanteile.
Seit November 2008 ist die Logistik in zwei organisatorische Teile separiert: die Sammelstellen und die „Places des Regroupement“
Die Betreiber der Rücknahmesysteme beauftragen für die Abholung der erfassten Elektroaltgeräte Logistikdienstleister. Die Verträge werden im Rahmen internationaler Ausschreibungen für die Dauer von zwei Jahren geschlossen, mit Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr.
Voraussetzung für die Auftragsvergabe: Die jeweiligen Logistikpartner müssen sämtliche Gebiete (departements) Frankreichs vollständig abdecken